Voraussetzungen für eine therapeutische Maßnahme bei Autismus Trier – Therapie gGmbH sind:
1. eine schriftliche fachärztliche Diagnose mit Therapie-Empfehlung
Die Diagnosestellung sollte bei einer (Kinder- und Jugend) psychiatrischen/ neurologischen Praxis, in einer entsprechenden Klinik oder einem Sozialpädiatrischen Zentrum erfolgen.
Wir beraten Sie gerne, auf welche Voraussetzungen Sie achten sollten, damit am Ende eine Diagnose steht, die von den Leistungsträgern anerkannt wird.
2. vollständig ausgefüllte Unterlagen zur Therapie-Anbahnung
a. Fragebogen
b. Schweigepflichtentbindung
Bitte diese Unterlagen ausdrucken und vollständig ausgefüllt zusammen mit einer Kopie der fachärztlichen Unterlagen (Punkt 1.) an unsere Verwaltung senden (entweder per Post an Autismus Trier – Therapie, Brotstraße 30-31, 54290 Trier oder per Email an verwaltung@autismus-trier.de).
Durch das Zusenden der o.g. Unterlagen an uns erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten entsprechend unserer Datenschutzerklärung für Klienten einverstanden.
3. eine Kostenzusage/Leistungsbewilligung des zuständigen Leistungsträgers
Leistungsträger unserer therapeutischen Maßnahmen sind die Jugend- bzw. Sozialämter Ihres jeweiligen Wohnorts im Rahmen der Jugend- bzw. Eingliederungshilfe.
Dort müssen Sie einen Antrag auf eine von Autismus Trier durchzuführende therapeutische Maßnahme stellen. Sie können dafür unser Formular benutzen und müssen dem Antrag die fachärztliche Diagnose beilegen.
Einige Leistungsträger verlangen zusätzlich zur Diagnose einen Förderplan. Wir laden Sie zu einem Förderplangespräch ein, sobald der Leistungsträger dies bei uns beauftragt hat und uns die Diagnose, Fragebogen und Schweigepflichtentbindung vollständig vorliegen. Wir schreiben danach den Förderplan, den Sie ebenfalls beim Leistungsträger einreichen müssen.
Sobald die oben genannten Voraussetzungen 1. bis 3. erfüllt sind, kommt Ihr Kind/kommen Sie auf unsere Warteliste. Wir rufen Sie an, wenn die Therapie beginnen kann.