Nach fachärztlicher Diagnostik einer Autismus-Spektrum-Störung erstellen wir einen vorläufigen Förderplan mit dem der Betroffene bzw. seine Angehörigen eine autismusspezifische therapeutische Maßnahme bei uns beantragen können (siehe auch Beantragung einer Therapie).
Autismusdiagnostik
Nur auf schriftliche Empfehlung eines Facharztes für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie/Neurologie dürfen wir eine autismusspezifische Feststellungsdiagnostik durchführen. Nach Genehmigung durch das zuständige Jugend-/Sozialamt und Rücksendung unseres Elternfragebogens vereinbaren wir einen Termin zur Diagnostik.
In Diagnostik geschulte Therapeuten/innen führen in der Regel ein anamnestisches Gespräch mit den Angehörigen in Form des ADI-R (Diagnostisches Interview für Autismus) und die ADOS-2 (Diagnostische Beobachtungsskala für Autistische Störungen) mit den Klienten durch.
Den Abschluss bildet die Verfassung eines ausführlichen Berichtes zur Diagnostik bzw. die Beantragung eventuell zusätzlicher Einheiten z.B. zur Verhaltensbeobachtung im Umfeld.
Sollte eine Autismus-Spektrum-Störung festgestellt worden sein und der Facharzt eine therapeutische Maßnahme empfehlen, so kann mit dem Bericht zur Diagnostik ein Förderplan erstellt werden, mit dem der Betroffene bzw. seine Angehörigen eine autismusspezifische therapeutische Maßnahme bei uns beantragen können (siehe auch Beantragung einer Therapie).
Wartezeit
Nach Genehmigung der therapeutischen Maßnahme durch das Jugend-/Sozialamt erfolgt die Aufnahme in die Warteliste auf einen Therapieplatz. Wir sind um eine baldige Therapieaufnahme bemüht und bieten bei Krisensituationen oder dringendem Beratungsbedarf in der Wartezeit auf einen Therapieplatz eine Wartezeitberatung an, die bis zu 3 Terminen beinhalten kann.
In Krisenfällen kann auch eine Wartezeitintervention mit den dann dringend notwendig durchzuführenden Terminen erfolgen.
In der Planungsphase werden mit Hilfe von Verhaltensbeobachtungen möglichst in allen Lebensbereichen und der Anwendung von diagnostischen Methoden die Schwierigkeiten aber auch die Stärken und Ressourcen des Menschen mit Autismus und seines Umfeldes erhoben. Die Erarbeitung eines gemeinsamen Therapieplans mit den Menschen mit Autismus und deren Bezugspersonen schließt die Planungsphase ab. Ziele und Therapiepläne werden in einem fortlaufenden Prozess an den jeweiligen Entwicklungsstand und die sich verändernden Bedingungen angepasst. Im Rahmen einer Verlaufsdiagnostik wird der Therapieplan in regelmäßigen Abständen überprüft. Darüber hinaus steht der Aufbau einer therapeutischen Beziehung im Vordergrund.