Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen – vor allem, wenn man eine Beeinträchtigung hat und weder Wissen, noch Kraft oder die nötigen finanziellen Mittel, um die u.a. im BTHG verankerten Rechte einzuklagen. Auch unsere KlientInnen – Menschen aus dem Autismus Spektrum – sind in vielen Lebensbereichen davon betroffen: Eingliederungs- und Assistenzleistungen in Schule, Freizeit oder beim Wohnen, Teilhabe am Arbeitsleben oder Pflegeleistungen, für die es eine rechtliche Grundlage gibt, die jedoch oft verwehrt bleiben. Auch das im BTHG gesetzliche verankerte Recht auf das persönliche Budget bleibt nach wie vor in vielen Bereichen den berechtigten Personen verwehrt.
Die Aktion Mensch unterstützt uns im Rahmen einer 4jährigen finanziellen Förderung dabei, eine Stelle für die Beratung und Unterstützung von Betroffenen und deren Familien im Umgang mit Leistungsträgern zu schaffen. Neben der direkten Arbeit mit den Ratsuchenden sollen passende Selbsthilfestrukturen aufgebaut bzw. intensiviert werden sowie eine gute Vernetzung mit Akteuren und Entscheidungsträgern in unserem Einzugsgebiet Mosel-Eifel-Hunsrück erfolgen.
Wir möchten für die Umsetzung des Projektes eine Teilzeitstelle qualifiziert mit einem Juristen / einer Juristin (m/w/d) mit Kenntnissen im Sozialleistungsrecht besetzen. Haben Sie ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft und suchen nach einer beruflichen Herausforderung im Sozialen Bereich? Dann finden Sie hier alle Details zu unserem Stellengesuch. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung, aber auch, wenn Sie unser Stellengesuch an potentielle Interessenten weitergeben!